Gesetze / VO (EU) Nr. 1095/2010 · CELEX 02010R1095-20251110
Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission
94 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Errichtung und Tätigkeitsbereich
- Art 2 Europäisches System der Finanzaufsicht
- Art 3 Rechenschaftspflicht der Behörden
- Art 4 Begriffsbestimmungen
- Art 5 Rechtsstellung
- Art 6 Zusammensetzung
- Art 7 Sitz
- Art 8 Aufgaben und Befugnisse der Behörde
- Art 9 Aufgaben im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz und mit Finanztätigkeiten
- Art 9a Garantien der Verfahrensaussetzung
- Art 10 Technische Regulierungsstandards
- Art 11 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 12 Widerruf der Befugnisübertragung
- Art 13 Einwände gegen technische Regulierungsstandards
- Art 14 Nichtannahme oder Änderung des Entwurfs eines technischen Regulierungsstandards
- Art 15 Technische Durchführungsstandards
- Art 16 Leitlinien und Empfehlungen
- Art 16a Stellungnahmen
- Art 16b Fragen und Antworten
- Art 17 Verletzung von Unionsrecht
- Art 17a Schutz von Hinweisgebern
- Art 18 Maßnahmen im Krisenfall
- Art 19 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen
- Art 20 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den sektorübergreifend zuständigen Behörden
- Art 21 Aufsichtskollegien
- Art 22 Allgemeine Bestimmungen zu Systemrisiken
- Art 23 Ermittlung und Messung des Systemrisikos
- Art 24 Dauerhafte Fähigkeit zur Reaktion auf Systemrisiken
- Art 25 Sanierungs- und Abwicklungsverfahren
- Art 26 Europäisches System der nationalen Anlegerentschädigungssysteme
- Art 27 Europäisches System der Abwicklungs- und Finanzierungsvorkehrungen
- Art 28 Delegation von Aufgaben und Pflichten
- Art 29 Gemeinsame Aufsichtskultur
- Art 29a Strategische Aufsichtsprioritäten der Union
- Art 30 Peer Reviews der zuständigen Behörden
- Art 31 Koordinatorfunktion
- Art 31a Informationsaustausch zu Eignung und Zuverlässigkeit
- Art 31b Koordinatorfunktion in Bezug auf Aufträge, Geschäfte und Tätigkeiten mit erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen
- Art 32 Bewertung von Marktentwicklungen einschließlich Stresstests
- Art 33 Internationale Beziehungen einschließlich Gleichwertigkeit
- Art 35 Sammlung von Informationen
- Art 35a Informationsaustausch zwischen Behörden und mit anderen Einrichtungen
- Art 35b Integriertes Berichterstattungssystem
- Art 36 Verhältnis zum ESRB
- Art 37 Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte
- Art 38 Schutzmaßnahmen
- Art 39 Beschlussfassungsverfahren
- Art 40 Zusammensetzung
- Art 41 Interne Ausschüsse
- Art 42 Unabhängigkeit des Rates der Aufseher
- Art 43 Aufgaben
- Art 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse
- Art 44 Beschlussfassung
- Art 45 Zusammensetzung
- Art 45a Beschlussfassung
- Art 45b Koordinierungsgruppen
- Art 46 Unabhängigkeit des Verwaltungsrates
- Art 47 Aufgaben
- Art 48 Ernennung und Aufgaben
- Art 49 Unabhängigkeit des Vorsitzenden
- Art 49a Ausgaben
- Art 51 Ernennung
- Art 52 Unabhängigkeit
- Art 53 Aufgaben
- Art 54 Einsetzung
- Art 55 Zusammensetzung
- Art 56 Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen
- Art 57 Unterausschüsse
- Art 58 Zusammensetzung und Arbeitsweise
- Art 59 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
- Art 60 Beschwerden
- Art 60a Befugnisüberschreitung durch die Behörde
- Art 61 Klagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
- Art 62 Haushalt der Behörde
- Art 63 Aufstellung des Haushaltsplans
- Art 64 Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans
- Art 65 Finanzregelung
- Art 66 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
- Art 67 Vorrechte und Befreiungen
- Art 68 Personal
- Art 69 Haftung der Behörde
- Art 70 Berufsgeheimnis
- Art 71 Datenschutz
- Art 72 Zugang zu Dokumenten
- Art 73 Sprachenregelung
- Art 74 Sitzabkommen
- Art 75 Beteiligung von Drittländern
- Art 76 Verhältnis zum Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden
- Art 77 Übergangsbestimmungen für das Personal
- Art 78 Nationale Vorkehrungen
- Art 79 Änderungen
- Art 80 Aufhebung
- Art 81 Überprüfungsklausel
- Art 82 Inkrafttreten