Gesetze / VO (EU) Nr. 1095/2010

VO (EU) Nr. 1095/2010

Art 25 Sanierungs- und Abwicklungsverfahren

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1095-2010/25#abs-1 (1) Die Behörde trägt dazu bei, dass wirksame und kohärente Sanierungs- und Abwicklungspläne, Verfahren im Krisenfall und Präventivmaßnahmen zur Minimierung von systemischen Auswirkungen von Insolvenzen entwickelt und aufeinander abgestimmt werden, und beteiligt sich aktiv daran.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1095-2010/25#abs-2 (2) Die Behörde kann technische Regulierungs- und Durchführungsstandards nach Maßgabe der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Gesetzgebungsakte gemäß dem in den Artikeln 10 bis 15 festgelegten Verfahren ausarbeiten.

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