Gesetze / VO (EU) Nr. 1095/2010
VO (EU) Nr. 1095/2010Art 65 Finanzregelung
Stand: 02.10.2026
Der Verwaltungsrat erlässt nach Konsultation der Kommission die für die Behörde geltende Finanzregelung. Diese Regelung darf von den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission ( 22 ) nur dann abweichen, wenn die besonderen Erfordernisse der Arbeitsweise der Behörde dies verlangen und sofern die Kommission zuvor ihre Zustimmung erteilt hat.