Gesetze / RL (EU) 2016/801 · CELEX 02016L0801-20211117
Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit (Neufassung)
43 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Günstigere Bestimmungen
- Art 5 Grundsätze
- Art 6 Anzahl der Zulassungen
- Art 7 Allgemeine Bedingungen
- Art 8 Besondere Bedingungen für Forscher
- Art 9 Zulassung von Forschungseinrichtungen
- Art 10 Aufnahmevereinbarung
- Art 11 Besondere Bedingungen für Studenten
- Art 12 Besondere Bedingungen für Schüler
- Art 13 Besondere Bedingungen für Praktikanten
- Art 14 Besondere Bedingungen für Freiwillige
- Art 15 Zulassung von Hochschuleinrichtungen, Bildungseinrichtungen, für Freiwilligendienste zuständigen Organisationen oder Praktikanten aufnehmenden Einrichtungen
- Art 16 Besondere Bedingungen für Au-pair-Kräfte
- Art 17 Aufenthaltstitel
- Art 18 Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels
- Art 19 Zusätzliche Informationen
- Art 20 Ablehnungsgründe
- Art 21 Gründe für die Entziehung oder Nichtverlängerung von Aufenthaltstiteln
- Art 22 Gleichbehandlung
- Art 23 Lehrtätigkeit von Forschern
- Art 24 Erwerbstätigkeit von Studenten
- Art 25 Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche oder Unternehmensgründung von Forschern und Studenten
- Art 26 Familienangehörige von Forschern
- Art 27 Mobilität innerhalb der Union
- Art 28 Kurzfristige Mobilität von Forschern
- Art 29 Langfristige Mobilität von Forschern
- Art 30 Mobilität der Familienangehörigen von Forschern
- Art 31 Mobilität von Studenten
- Art 32 Schutzmaßnahmen und Sanktionen in Mobilitätsfällen
- Art 33 Sanktionen gegen aufnehmende Einrichtungen
- Art 34 Verfahrensgarantien und Transparenz
- Art 35 Transparenz und Zugang zu Informationen
- Art 36 Gebühren
- Art 37 Zusammenarbeit zwischen Kontaktstellen
- Art 38 Statistik
- Art 39 Berichterstattung
- Art 40 Umsetzung
- Art 41 Aufhebung
- Art 42 Inkrafttreten
- Art 43 Adressaten