Gesetze / RL (EU) 2016/801

RL (EU) 2016/801

Art 39 Berichterstattung

Stand: 02.10.2026

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig — zum ersten Mal am 23. Mai 2023 — Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten und schlägt gegebenenfalls Änderungen vor.

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