Gesetze / RL (EU) 2016/797 · CELEX 02016L0797-20260802
Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Neufassung)
60 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Grundlegende Anforderungen
- Art 4 Inhalt der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität
- Art 5 Ausarbeitung, Annahme und Überarbeitung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität
- Art 6 Mängel in den TSI
- Art 7 Nichtanwendung der TSI
- Art 8 Bedingungen für das Inverkehrbringen von Interoperabilitätskomponenten
- Art 9 Konformität oder Gebrauchstauglichkeit
- Art 10 Verfahren für die EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung
- Art 11 Nichtübereinstimmung von Interoperabilitätskomponenten mit grundlegenden Anforderungen
- Art 12 Freier Verkehr der Teilsysteme
- Art 13 Übereinstimmung mit den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität und nationalen Vorschriften
- Art 14 Notifizierung der nationalen Vorschriften
- Art 15 Verfahren zur Ausstellung der EG-Prüferklärung
- Art 16 Nichtübereinstimmung von Teilsystemen mit grundlegenden Anforderungen
- Art 17 Konformitätsvermutung
- Art 18 Genehmigung der Inbetriebnahme ortsfester Einrichtungen
- Art 19 Harmonisierte Einführung des ERTMS in der Union
- Art 20 Inverkehrbringen mobiler Teilsysteme
- Art 21 Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen
- Art 22 Registrierung von Fahrzeugen, deren Inverkehrbringen genehmigt wurde
- Art 23 Prüfungen vor der Nutzung genehmigter Fahrzeug
- Art 24 Typgenehmigung von Fahrzeugen
- Art 25 Konformität von Fahrzeugen mit genehmigtem Fahrzeugtyp
- Art 26 Nichterfüllung grundlegender Anforderungen durch Fahrzeuge oder Fahrzeugtypen
- Art 27 Notifizierende Behörden
- Art 28 Anforderungen an notifizierende Behörden
- Art 29 Verpflichtung der notifizierenden Behörden zur Bereitstellung von Informationen
- Art 30 Konformitätsbewertungsstellen
- Art 31 Unparteilichkeit der Konformitätsbewertungsstellen
- Art 32 Mitarbeiter der Konformitätsbewertungsstellen
- Art 33 Vermutung der Konformität einer Konformitätsbewertungsstelle
- Art 34 Zweigunternehmen von benannten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen durch benannte Stellen
- Art 35 Akkreditierte interne Stellen
- Art 36 Antrag auf Benennung
- Art 37 Benennungsverfahren
- Art 38 Kennnummern und Verzeichnisse benannter Stellen
- Art 39 Änderungen der Benennungen
- Art 40 Anfechtungen der Kompetenz benannter Stellen
- Art 41 Verpflichtungen benannter Stellen in Bezug auf ihre Tätigkeit
- Art 42 Verpflichtung der benannten Stellen zur Bereitstellung von Informationen
- Art 43 Austausch von bewährten Verfahren
- Art 44 Koordinierung der benannten Stellen
- Art 45 Bestimmte Stellen
- Art 46 Fahrzeugnummerierungssystem
- Art 47 Fahrzeugeinstellungsregister
- Art 48 Europäisches Register genehmigter Fahrzeugtypen
- Art 49 Infrastrukturregister
- Art 50 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 51 Ausschussverfahren
- Art 52 Begründung
- Art 53 Berichterstattung und Information
- Art 54 Übergangsregelung für die Nutzung von Fahrzeugen
- Art 55 Sonstige Übergangsbestimmungen
- Art 56 Empfehlungen und Stellungnahmen der Agentur
- Art 57 Umsetzung
- Art 58 Aufhebung
- Art 59 Inkrafttreten
- Art 60 Adressaten