Gesetze / RL (EU) 2016/797 · CELEX 02016L0797-20260802

Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Neufassung)

60 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Grundlegende Anforderungen
  4. Art 4 Inhalt der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität
  5. Art 5 Ausarbeitung, Annahme und Überarbeitung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität
  6. Art 6 Mängel in den TSI
  7. Art 7 Nichtanwendung der TSI
  8. Art 8 Bedingungen für das Inverkehrbringen von Interoperabilitätskomponenten
  9. Art 9 Konformität oder Gebrauchstauglichkeit
  10. Art 10 Verfahren für die EG-Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitserklärung
  11. Art 11 Nichtübereinstimmung von Interoperabilitätskomponenten mit grundlegenden Anforderungen
  12. Art 12 Freier Verkehr der Teilsysteme
  13. Art 13 Übereinstimmung mit den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität und nationalen Vorschriften
  14. Art 14 Notifizierung der nationalen Vorschriften
  15. Art 15 Verfahren zur Ausstellung der EG-Prüferklärung
  16. Art 16 Nichtübereinstimmung von Teilsystemen mit grundlegenden Anforderungen
  17. Art 17 Konformitätsvermutung
  18. Art 18 Genehmigung der Inbetriebnahme ortsfester Einrichtungen
  19. Art 19 Harmonisierte Einführung des ERTMS in der Union
  20. Art 20 Inverkehrbringen mobiler Teilsysteme
  21. Art 21 Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen
  22. Art 22 Registrierung von Fahrzeugen, deren Inverkehrbringen genehmigt wurde
  23. Art 23 Prüfungen vor der Nutzung genehmigter Fahrzeug
  24. Art 24 Typgenehmigung von Fahrzeugen
  25. Art 25 Konformität von Fahrzeugen mit genehmigtem Fahrzeugtyp
  26. Art 26 Nichterfüllung grundlegender Anforderungen durch Fahrzeuge oder Fahrzeugtypen
  27. Art 27 Notifizierende Behörden
  28. Art 28 Anforderungen an notifizierende Behörden
  29. Art 29 Verpflichtung der notifizierenden Behörden zur Bereitstellung von Informationen
  30. Art 30 Konformitätsbewertungsstellen
  31. Art 31 Unparteilichkeit der Konformitätsbewertungsstellen
  32. Art 32 Mitarbeiter der Konformitätsbewertungsstellen
  33. Art 33 Vermutung der Konformität einer Konformitätsbewertungsstelle
  34. Art 34 Zweigunternehmen von benannten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen durch benannte Stellen
  35. Art 35 Akkreditierte interne Stellen
  36. Art 36 Antrag auf Benennung
  37. Art 37 Benennungsverfahren
  38. Art 38 Kennnummern und Verzeichnisse benannter Stellen
  39. Art 39 Änderungen der Benennungen
  40. Art 40 Anfechtungen der Kompetenz benannter Stellen
  41. Art 41 Verpflichtungen benannter Stellen in Bezug auf ihre Tätigkeit
  42. Art 42 Verpflichtung der benannten Stellen zur Bereitstellung von Informationen
  43. Art 43 Austausch von bewährten Verfahren
  44. Art 44 Koordinierung der benannten Stellen
  45. Art 45 Bestimmte Stellen
  46. Art 46 Fahrzeugnummerierungssystem
  47. Art 47 Fahrzeugeinstellungsregister
  48. Art 48 Europäisches Register genehmigter Fahrzeugtypen
  49. Art 49 Infrastrukturregister
  50. Art 50 Ausübung der Befugnisübertragung
  51. Art 51 Ausschussverfahren
  52. Art 52 Begründung
  53. Art 53 Berichterstattung und Information
  54. Art 54 Übergangsregelung für die Nutzung von Fahrzeugen
  55. Art 55 Sonstige Übergangsbestimmungen
  56. Art 56 Empfehlungen und Stellungnahmen der Agentur
  57. Art 57 Umsetzung
  58. Art 58 Aufhebung
  59. Art 59 Inkrafttreten
  60. Art 60 Adressaten