Gesetze / RL (EU) 2016/797

RL (EU) 2016/797

Art 29 Verpflichtung der notifizierenden Behörden zur Bereitstellung von Informationen

Stand: 02.10.2026

Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über ihre Verfahren zur Begutachtung, Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen sowie über Änderungen in diesen Verfahren.

Die Kommission macht diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich.

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