Gesetze / RL 93/13/EWG

RL 93/13/EWG

Art 1

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-93-13-ewg/1#abs-1 (1) Zweck dieser Richtlinie ist die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über mißbräuchliche Klauseln in Verträgen zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-93-13-ewg/1#abs-2 (2) Vertragsklauseln, die auf bindenden Rechtsvorschriften oder auf Bestimmungen oder Grundsätzen internationaler Übereinkommen beruhen, bei denen die Mitgliedstaaten oder die Gemeinschaft — insbesondere im Verkehrsbereich — Vertragsparteien sind, unterliegen nicht den Bestimmungen dieser Richtlinie.

→Art 2