Art 11
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-653-ewg/11#abs-1 (1) Der Anspruch auf Provision erlischt nur, wenn und soweit
- feststeht, daß der Vertrag zwischen dem Dritten und dem Unternehmer nicht ausgeführt wird, und
- die Nichtausführung nicht auf Umständen beruht, die vom Unternehmer zu vertreten sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-653-ewg/11#abs-2 (2) Vom Handelsvertreter bereits empfangene Provisionen sind zurückzuzahlen, falls der Anspruch darauf erloschen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-653-ewg/11#abs-3 (3) Vom Absatz 1 darf nicht durch Vereinbarungen zum Nachteil des Handelsvertreters abgewichen werden.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art 11 RL 86/653/EWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 17.05.2017 – C-48/16Handelsvertreter: Auswirkung der teilweisen Nichtausführung des Vertrags auf den Provisionsanspruch und Begriff der vom Unternehmer zu vertretenden Umstände Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- EuGH, 12.01.2017 – C-48/16
- EuGH, 17.01.2008 – C-19/07
- EuGH, 13.10.2022 – C-64/21
- EuGH, 09.06.2022 – C-64/21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.