Gesetze / RL 86/653/EWG

RL 86/653/EWG

Art 11

Stand: 02.10.2026

5 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-653-ewg/11#abs-1 (1) Der Anspruch auf Provision erlischt nur, wenn und soweit

- feststeht, daß der Vertrag zwischen dem Dritten und dem Unternehmer nicht ausgeführt wird, und

- die Nichtausführung nicht auf Umständen beruht, die vom Unternehmer zu vertreten sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-653-ewg/11#abs-2 (2) Vom Handelsvertreter bereits empfangene Provisionen sind zurückzuzahlen, falls der Anspruch darauf erloschen ist.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-653-ewg/11#abs-3 (3) Vom Absatz 1 darf nicht durch Vereinbarungen zum Nachteil des Handelsvertreters abgewichen werden.

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