Art 1
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-653-ewg/1#abs-1 (1) Die durch diese Richtlinie vorgeschriebenen Harmonisierungsmaßnahmen gelten für die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die die Rechtsbeziehungen zwischen Handelsvertretern und ihren Unternehmern regeln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-653-ewg/1#abs-2 (2) Handelsvertreter im Sinne dieser Richtlinie ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für eine andere Person (im folgenden Unternehmer genannt) den Verkauf oder den Ankauf von Waren zu vermitteln oder diese Geschäfte im Namen und für Rechnung des Unternehmers abzuschließen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-653-ewg/1#abs-3 (3) Handelsvertreter im Sinne dieser Richtlinie ist insbesondere nicht
- eine Person, die als Organ befugt ist, für eine Gesellschaft oder Vereinigung verbindlich zu handeln;
- ein Gesellschafter, der rechtlich befugt ist, für die anderen Gesellschafter verbindlich zu handeln;
- ein Zwangsverwalter (receiver), ein gerichtlich bestellter Vermögensverwalter (receiver and manager), ein Liquidator (liquidator) oder ein Konkursverwalter (trustee in bankruptcy).
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu Art 1 RL 86/653/EWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 17.12.2020 – C-410/19
- EuGH, 25.07.2018 – C-452/17
- EuGH, 21.11.2018 – C-452/17Zitiert von 3
- EuGH, 16.09.2021 – C-410/19Zitiert von 2
- EuGH, 04.06.2020 – C-828/18Zitiert von 1
- EuGH, 16.03.2006 – C-3/04Selbständige Handelsvertreter: Auslegung des Begriffs der Dauerhaftigkeit bei Vermittlung eines einzigen mehrfach verlängerten Vertrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 13.05.2026 – 6 U 5/24 (Kart)
- EuGH, 23.04.2026 – C-338/26
- EuGH, 23.03.2023 – C-574/21Zitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 RL 86/653/EWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.