Art 1 Gegenstand
Stand: 02.10.2026
Mit dieser Richtlinie werden Bestimmungen über das Recht von Verdächtigen oder von beschuldigten Personen auf Belehrung über Rechte in Strafverfahren und auf Unterrichtung über den gegen sie erhobenen Tatvorwurf festgelegt. Mit dieser Richtlinie werden auch Bestimmungen über das Recht von Personen, gegen die ein Europäischer Haftbefehl ergangen ist, auf Belehrung über ihre Rechte festgelegt.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu Art 1 RL 2012/13/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 28.11.2024 – C-398/23
- EuGH, 09.11.2023 – C-175/22Zitiert von 4
- EuGH, 12.01.2023 – C-608/21
- EuGH, 28.01.2021 – C-649/19Zitiert von 11
- EuGH, 15.10.2015 – C-216/14Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen: Schriftlicher Einspruch gegen einen Strafbefehl in einer anderen als der Verfahrenssprache und Verpflichtung zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- EuGH, 05.09.2024 – C-603/22Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- EuGH, 07.09.2023 – C-209/22Zitiert von 2
- EuGH, 25.05.2023 – C-608/21
- EuGH, 06.09.2022 – C-95/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 RL 2012/13/EU zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.