Art 5 Erklärung der Rechte in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2012-13-eu/5#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Personen, die zum Zwecke der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls festgenommen werden, unverzüglich eine angemessene Erklärung der Rechte erhalten, die Informationen über ihre Rechte gemäß dem jeweiligen Recht, mit dem der Rahmenbeschluss 2002/584/JI im vollstreckenden Mitgliedstaat umgesetzt wird, enthalten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2012-13-eu/5#abs-2 (2) Die Erklärung der Rechte wird in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst. Ein Musterbeispiel einer Erklärung der Rechte ist in Anhang II enthalten.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu Art 5 RL 2012/13/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 30.09.2020 – C-649/19
- EuGH, 28.01.2021 – C-649/19Zitiert von 11
- EuGH, 05.09.2024 – C-763/22Zitiert von 2
- EuGH, 06.09.2022 – C-95/22Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.