Art 4 Schriftliche Erklärung der Rechte bei Festnahme
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2012-13-eu/4#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen, die festgenommen oder inhaftiert werden, umgehend eine schriftliche Erklärung der Rechte erhalten. Sie erhalten Gelegenheit, die Erklärung der Rechte zu lesen, und dürfen diese Erklärung während der Dauer des Freiheitsentzugs in ihrem Besitz führen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2012-13-eu/4#abs-2 (2) Zusätzlich zu der Belehrung gemäß Artikel 3 enthält die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Erklärung der Rechte Hinweise zu den folgenden Rechten in ihrer Ausgestaltung im innerstaatlichem Recht:
a) das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte;
b) das Recht auf Unterrichtung der Konsularbehörden und einer Person;
c) das Recht auf Zugang zu dringender medizinischer Versorgung und
d) wie viele Stunden oder Tage der Freiheitsentzug bei Verdächtigen oder beschuldigten Personen bis zur Vorführung vor eine Justizbehörde höchstens andauern darf.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2012-13-eu/4#abs-3 (3) Die Erklärung der Rechte enthält auch einige grundlegende Informationen über jedwede im innerstaatlichem Recht vorgesehene Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Festnahme anzufechten, eine Haftprüfung zu erwirken oder einen Antrag auf vorläufige Haftentlassung zu stellen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2012-13-eu/4#abs-4 (4) Die Erklärung der Rechte wird in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst. Ein Musterbeispiel einer Erklärung der Rechte ist in Anhang I enthalten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2012-13-eu/4#abs-5 (5) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen die schriftliche Erklärung der Rechte in einer Sprache erhalten, die sie verstehen. Ist die Erklärung der Rechte nicht in der entsprechenden Sprache verfügbar, so werden Verdächtige oder beschuldigte Personen in einer Sprache, die sie verstehen, mündlich über ihre Rechte belehrt. Ohne unnötige Verzögerung wird ihnen eine Erklärung der Rechte in einer Sprache, die sie verstehen, ausgehändigt.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu Art 4 RL 2012/13/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 30.09.2020 – C-649/19
- EuGH, 22.06.2023 – C-660/21Zitiert von 12
- EuGH, 28.01.2021 – C-649/19Zitiert von 11
- EuGH, 26.01.2023 – C-660/21
- EuGH, 11.07.2024 – C-400/23
- EuGH, 30.06.2022 – C-105/21Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- EuGH, 12.01.2023 – C-608/21
- EuGH, 06.09.2022 – C-95/22Zitiert von 1
- EuGH, 23.11.2021 – C-564/19Vorabentscheidungsverfahren: Erklärung der Rechtswidrigkeit eines Ersuchens durch ein Höchstgericht und Disziplinarverfahren gegen den vorlegenden Richter Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 4 RL 2012/13/EU zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.