Art 18 Direktanspruch
Stand: 02.10.2026
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Geschädigte eines Unfalls, der durch ein durch die Versicherung nach Artikel 3 gedecktes Fahrzeug verursacht wurde, einen Direktanspruch gegen das Versicherungsunternehmen haben, das die Haftpflicht des Unfallverursachers deckt.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu Art 18 RL 2009/103/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 30.03.2023 – C-618/21Zitiert von 1
- EuGH, 15.12.2022 – C-618/21
- EuGH, 25.06.2026 – C-277/25
- EuGH, 20.07.2017 – C-340/16Zitiert von 6
- BayObLG, 15.05.2024 – 101 AR 9/24 e
- AG Köln, 29.04.2014 – 268 C 89/11
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 18 RL 2009/103/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.