Gesetze / RL 2009/103/EG · CELEX 02009L0103-20231223

Richtlinie 2009/103/EG des europäischen parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (kodifizierte Fassung)

39 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Begriffsbestimmungen
  2. Art 2 Anwendungsbereich
  3. Art 3 Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht
  4. Art 4 Kontrolle der Haftpflichtversicherung
  5. Art 5 Ausnahmen von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht
  6. Art 6 Nationale Versicherungsbüros
  7. Art 7 Einzelstaatliche Maßnahmen betreffend Fahrzeuge,die ihren gewöhnlichen Standortim Gebiet eines Drittlandes haben
  8. Art 8 Dokumente betreffend Fahrzeuge,die ihren gewöhnlichen Standortim Gebiet eines Drittlandes haben
  9. Art 9 Mindestdeckungssummen
  10. Art 10 Zuständige Stelle für die Entschädigungen
  11. Art 10a Schutz von Geschädigten vor Schäden infolge von Unfällen in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens
  12. Art 11 Streitfälle
  13. Art 12 Besondere Kategorien von Geschädigten
  14. Art 13 Ausschlussklauseln
  15. Art 14 Einprämienprinzip
  16. Art 15 Fahrzeuge, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen versandt werden
  17. Art 15a Schutz der Geschädigten bei Unfällen, an denen ein von einem Fahrzeug gezogener Anhänger beteiligt ist
  18. Art 16 Bescheinigung über die Haftungsansprüche Dritter
  19. Art 16a Preisvergleichsinstrumente für Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen
  20. Art 17 Selbstbeteiligung
  21. Art 18 Direktanspruch
  22. Art 19 Verfahren zur Regulierung von Unfallschäden
  23. Art 20 Besondere Bestimmungen über die Entschädigung von Geschädigtenbei einem Unfall, der sich in einem anderen Mitgliedstaatals dem Wohnsitzmitgliedstaat des Geschädigten ereignet hat
  24. Art 21 Schadenregulierungsbeauftragte
  25. Art 22 Entschädigungsverfahren
  26. Art 23 Auskunftsstellen
  27. Art 24 Entschädigungsstellen
  28. Art 25 Entschädigung
  29. Art 25a Schutz von Geschädigten vor Schäden infolge von Unfällen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens
  30. Art 26 Zentralstelle
  31. Art 26a Unterrichtung der Geschädigten
  32. Art 27 Sanktionen
  33. Art 28 Innerstaatliche Rechtsvorschriften
  34. Art 28a Ausschussverfahren
  35. Art 28b Ausübung der übertragenen Befugnisse
  36. Art 28c Bewertung und Überarbeitung
  37. Art 29 Aufhebung
  38. Art 30 Inkrafttreten
  39. Art 31 Adressaten