Gesetze / RL 2009/103/EG · CELEX 02009L0103-20231223
Richtlinie 2009/103/EG des europäischen parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (kodifizierte Fassung)
39 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Begriffsbestimmungen
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht
- Art 4 Kontrolle der Haftpflichtversicherung
- Art 5 Ausnahmen von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht
- Art 6 Nationale Versicherungsbüros
- Art 7 Einzelstaatliche Maßnahmen betreffend Fahrzeuge,die ihren gewöhnlichen Standortim Gebiet eines Drittlandes haben
- Art 8 Dokumente betreffend Fahrzeuge,die ihren gewöhnlichen Standortim Gebiet eines Drittlandes haben
- Art 9 Mindestdeckungssummen
- Art 10 Zuständige Stelle für die Entschädigungen
- Art 10a Schutz von Geschädigten vor Schäden infolge von Unfällen in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens
- Art 11 Streitfälle
- Art 12 Besondere Kategorien von Geschädigten
- Art 13 Ausschlussklauseln
- Art 14 Einprämienprinzip
- Art 15 Fahrzeuge, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen versandt werden
- Art 15a Schutz der Geschädigten bei Unfällen, an denen ein von einem Fahrzeug gezogener Anhänger beteiligt ist
- Art 16 Bescheinigung über die Haftungsansprüche Dritter
- Art 16a Preisvergleichsinstrumente für Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen
- Art 17 Selbstbeteiligung
- Art 18 Direktanspruch
- Art 19 Verfahren zur Regulierung von Unfallschäden
- Art 20 Besondere Bestimmungen über die Entschädigung von Geschädigtenbei einem Unfall, der sich in einem anderen Mitgliedstaatals dem Wohnsitzmitgliedstaat des Geschädigten ereignet hat
- Art 21 Schadenregulierungsbeauftragte
- Art 22 Entschädigungsverfahren
- Art 23 Auskunftsstellen
- Art 24 Entschädigungsstellen
- Art 25 Entschädigung
- Art 25a Schutz von Geschädigten vor Schäden infolge von Unfällen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat bei Insolvenz eines Versicherungsunternehmens
- Art 26 Zentralstelle
- Art 26a Unterrichtung der Geschädigten
- Art 27 Sanktionen
- Art 28 Innerstaatliche Rechtsvorschriften
- Art 28a Ausschussverfahren
- Art 28b Ausübung der übertragenen Befugnisse
- Art 28c Bewertung und Überarbeitung
- Art 29 Aufhebung
- Art 30 Inkrafttreten
- Art 31 Adressaten