Gesetze / RL 2009/103/EG

RL 2009/103/EG

Art 28a Ausschussverfahren

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-103-eg/28a#abs-1 (1) Die Kommission wird von dem durch den Beschluss 2004/9/EG der Kommission ( 5 ) eingesetzten Europäischen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-103-eg/28a#abs-2 (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

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