Art 28a Ausschussverfahren
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-103-eg/28a#abs-1 (1) Die Kommission wird von dem durch den Beschluss 2004/9/EG der Kommission ( 5 ) eingesetzten Europäischen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-103-eg/28a#abs-2 (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.