Art 6 Ausnahme vom ausschließlichen öffentlichen Verleihrecht
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2006-115-eg/6#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten können hinsichtlich des öffentlichen Verleihwesens Ausnahmen von dem ausschließlichen Recht nach Artikel 1 vorsehen, sofern zumindest die Urheber eine Vergütung für dieses Verleihen erhalten. Es steht den Mitgliedstaaten frei, diese Vergütung entsprechend ihren kulturpolitischen Zielsetzungen festzusetzen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2006-115-eg/6#abs-2 (2) Bringen die Mitgliedstaaten das ausschließliche Verleihrecht nach Artikel 1 in Bezug auf Tonträger, Filme und Computerprogramme nicht zur Anwendung, so führen sie eine Vergütung zumindest für die Urheber ein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2006-115-eg/6#abs-3 (3) Die Mitgliedstaaten können bestimmte Kategorien von Einrichtungen von der Zahlung der Vergütung im Sinne der Absätze 1 und 2 ausnehmen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu Art 6 RL 2006/115/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 10.11.2016 – C-174/15Zitiert von 3
- EuGH, 26.02.2026 – C-123/26
- EuGH, 16.06.2016 – C-174/15
- BGH, 21.11.2024 – I ZR 135/23Minderung der Einnahmen von Wortautoren aus einer Verwertungsgesellschaft durch Zuwendungen an den Förderungsfonds Wissenschaft der VG Wort GmbH - Herausgeberanteil
- BGH, 21.04.2016 – I ZR 198/13Verteilungsplan einer Verwertungsgesellschaft: Pauschaler Anteil des Verlegers an der Verteilungssumme – VerlegeranteilZitiert von 20
- EuGH, 10.09.2019 – C-263/18
Zuletzt entschieden
- OLG München, 27.07.2023 – 29 U 7919/21
- EuGH, 20.10.2022 – C-818/22Zitiert von 2
- EuGH, 30.06.2011 – C-271/10Zitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 6 RL 2006/115/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.