Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 32 Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 21.11.2024 – I ZR 135/23Minderung der Einnahmen von Wortautoren aus einer Verwertungsgesellschaft durch Zuwendungen an den Förderungsfonds Wissenschaft der VG Wort GmbH - Herausgeberanteil
- OLG München, 27.07.2023 – 29 U 7919/21
- LG München II, 04.10.2021 – 42 O 13841/19Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/32#abs-1 (1) Die Verwertungsgesellschaft soll kulturell bedeutende Werke und Leistungen fördern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/32#abs-2 (2) Die Verwertungsgesellschaft soll Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für ihre Berechtigten einrichten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/32#abs-3 (3) Werden kulturelle Förderungen und Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen durch Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten finanziert, so hat die Verwertungsgesellschaft die kulturellen Förderungen und die Leistungen der Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen nach festen Regeln, die auf fairen Kriterien beruhen, zu erbringen.