Art 12
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2004-80-eg/12#abs-1 (1) Die in dieser Richtlinie festgelegten Vorschriften über den Zugang zur Entschädigung in grenzüberschreitenden Fällen stützen sich auf die Regelungen der Mitgliedstaaten für die Entschädigung der Opfer von in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet vorsätzlich begangenen Gewalttaten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2004-80-eg/12#abs-2 (2) Alle Mitgliedstaten tragen dafür Sorge, dass in ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften eine Regelung für die Entschädigung der Opfer von in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet vorsätzlich begangenen Gewalttaten vorgesehen ist, die eine gerechte und angemessene Entschädigung der Opfer gewährleistet.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu Art 12 RL 2004/80/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 16.07.2020 – C-129/19Zitiert von 4
- EuGH, 14.05.2020 – C-129/19
- EuGH, 12.04.2016 – C-601/14
- EuGH, 07.11.2024 – C-126/23Zitiert von 1
- EuGH, 11.10.2016 – C-601/14Zitiert von 4
- EuGH, 02.10.2025 – C-284/24
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2025 – L 11 VG 6/22
- BSG, 27.06.2024 – B 9 V 1/24 B(Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vereinbarkeit der Ruhensvorschrift des § 65 BVG bzw § 8 Abs 3 S 2 SGB 14 mit der Opferentschädigungs-Richtlinie EGRL 80/2004 - Entscheidungserheblichkeit - keine unmittelbare Geltung von EU-Richtlinien für Bürger und Bürgerinnen - unionsrechtskonforme Auslegung - Bindung an Gesetz und Recht - Verfahrensfehler - unterlassene EuGH-Vorlage - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter - Voraussetzung: willkürliche und grundgesetzwidrige Auslegung und Anwendung des Art 267 AEUV - Ermessenspielraum des vorlageprüfenden Gerichts - Darlegungsanforderungen)
- EuGH, 08.05.2024 – C-126/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 12 RL 2004/80/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.