Gesetze / Psychotherapeutengesetz
PsychThG§ 3 Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Approbation, Verzicht
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/psychthg--1998/3#abs-1 (1) Die Approbation ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung die Voraussetzung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 nicht vorgelegen hat, die im Ausland erworbene Ausbildung nach § 2 Abs. 2, 2a oder Abs. 3 Satz 2 oder die nach § 12 nachzuweisende Ausbildung nicht abgeschlossen war oder die Gleichwertigkeit der Ausbildung und Kenntnisse nach § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 2a oder Abs. 3 Satz 4 nicht gegeben war. Sie kann zurückgenommen werden, wenn bei ihrer Erteilung eine der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 nicht vorgelegen hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/psychthg--1998/3#abs-2 (2) Die Approbation ist zu widerrufen, wenn nachträglich die Voraussetzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 wegfällt. Gleiches gilt im Falle des nachträglichen, dauerhaften Wegfalls einer der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/psychthg--1998/3#abs-3 (3) Das Ruhen der Approbation kann angeordnet werden, wenn
Die Anordnung ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Der Psychologische Psychotherapeut oder der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, dessen Approbation ruht, darf den Beruf nicht ausüben. Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Approbationsinhabers, dessen Approbation ruht, zulassen, daß die Praxis für einen von ihr zu bestimmenden Zeitraum durch einen anderen Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten weitergeführt werden darf.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/psychthg--1998/3#abs-4 (4) Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 3 PsychThG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 29.06.2009 – 8 LC 1/09
- VG Oldenburg (Oldenburg), 21.11.2008 – 7 A 1606/08
- BVerwG, 10.11.2009 – 3 B 66.09
- VG Gelsenkirchen, 21.01.2004 – 7 K 2923/00
- BVerwG, 26.09.2007 – 3 B 39.07Zitiert von 1
- VG Stuttgart, 01.10.2009 – 4 K 597/09Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 – 9 S 2317/05Zitiert von 7
- OVG Niedersachsen, 23.12.2004 – 8 ME 169/04Zitiert von 12
- LSG NRW, 10.03.2004 – L 10 KA 35/03Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 PsychThG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.