Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VO
B/MVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 27. März 2003
Aufgrund des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 325) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium verordnet:
Verordnung
zur Durchführung des Modellversuchs
"Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung"
(VO - B/M)
Inhalt
Ziel des Modellversuchs
Gliederung der Studiengänge
Inhalt und Dauer des Bachelor-Studiengangs
Inhalt und Dauer des Master-Studiengangs
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Lehramt an Berufskollegs
Lehramt für Sonderpädagogik
Beteiligung des Staatlichen Prüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen; Genehmigung der Prüfungsordnungen
Prüferinnen und Prüfer; Teilnahme weiterer Personen an mündlichen Prüfungen
Noten der Ersten Staatsprüfung
Zeugnisse
Akkreditierung
Evaluation
Verwaltungsvorschriften; Ministerium
Dauer; Übergangsvorschriften
In-Kraft-Treten