Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LGG · GV. NRW. 1999 S. 590
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
28 Normen · ausgefertigt 09.11.1999 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Gesetzesziele und allgemeine Grundsätze
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmung
- § 4 Sprache
- Abschnitt II Maßnahmen zur Frauenförderung
- § 5 Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Gleichstellungsplänen
- § 5a Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsplans
- § 6 Inhalt des Gleichstellungsplans
- § 6a Experimentierklausel
- § 7 Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
- § 8 Ausschreibung
- § 9 Vorstellungsgespräch
- § 10 Auswahlkriterien
- § 11 Fortbildung
- § 12 Gremien
- Abschnitt III Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- § 13 Arbeitsmodelle und Teilzeit
- § 14 Beurlaubung
- Abschnitt IV Gleichstellungsbeauftragte
- § 15 Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten
- § 15a Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
- § 16 Dienstliche Stellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrerStellvertreterinnen
- § 17 Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
- § 18 Rechte der Gleichstellungsbeauftragten
- § 19 Widerspruchsrecht
- § 19a Rechtsschutz
- § 20 Anrufungsrecht der Beschäftigten
- § 21 Vorschriften für Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinden und Gemeindeverbände
- Abschnitt V Berichtspflicht, Übergangsvorschriften, Schlussvorschriften
- § 22 Berichtspflicht
- § 23 Verwaltungsvorschriften
- § 24 Übergangsregelungen
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2