Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesgleichstellungsgesetz
LGG§ 10 Auswahlkriterien
Stand: 04.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27998--1999/10#abs-1 (1) Für die Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind ausschließlich die Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes oder des zu vergebenden Amtes maßgeblich. Bei der Qualifikationsbeurteilung sollen Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen einbezogen werden, soweit diese für die zu übertragende Aufgabe von Bedeutung sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27998--1999/10#abs-2 (2) Vorangegangene Teilzeitbeschäftigungen, Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit und Verzögerungen beim Abschluss der Ausbildung auf Grund der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger dürfen nicht nachteilig berücksichtigt werden. Die dienstrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. Familienstand, Einkommensverhältnisse des Partners oder der Partnerin und die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen dürfen nicht berücksichtigt werden.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 10 LGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Düsseldorf, 25.01.2005 – 6 (15) Sa 1515/04
- LAG Düsseldorf, 25.01.2005 – 6 (17) Sa 1566/04
- LAG Düsseldorf, 25.01.2005 – 6 (3) Sa 1763/04
- LAG Hamm, 26.05.2023 – 6 SaGa 3/23Zitiert von 1
- OVG NRW, 20.12.2013 – 6 B 1455/13Zitiert von 4
- OVG NRW, 05.06.2012 – 1 B 368/12Konkurrentenschutz bei Besetzung einer Vizepräsidentenstelle am Finanzgericht; Erkenntnisgrundlagen einer Anlassbeurteilung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 20.07.2011 – 26 L 817/11Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 LGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.