Gesetze / Zucker-Quoten-Verordnung
ZuckQuotV 1981§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die Durchführung der Quotenregelung für Zucker.
Änderungsverlauf
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22.12.2011 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 2 Abs. 100 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I 3044)
BGBl. 2011 I S. 3044
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17.12.2010 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I 2295)
BGBl. 2010 I S. 2295
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