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ZeLBV§ 3 Mitglieder und Organe des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung
Stand: 02.08.2026
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Mitglieder des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung sind:
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie akademische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Aufgaben in der Bildungsforschung und in
der schul- und unterrichtsbezogenen Forschung sowie Aufgaben in der Lehre in
lehramtsbezogenen Studiengängen und in der Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung
wahrnehmen nach Maßgabe der Satzung nach § 8,
sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Aufgaben mit Bezug zu
den unter Nummer 1 genannten Auf-gaben wahrnehmen, nach Maßgabe der Satzung nach
§ 8,
Studierende, die in einem lehramtsbezogenen Bachelor- oder
Masterstudiengang oder in einem Zertifikatsstudium nach der
Befähigungserwerbsverordnung immatrikuliert sind. Dies gilt nicht für Neben- und
Gasthörer.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZeLBV/3#abs-2 (2) Die
sich aus einer Fakultätsmitgliedschaft ergebenden Rechte und Pflichten bleiben
durch die Mitgliedschaft im Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
unberührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZeLBV/3#abs-3 (3) Organe
des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung sind die Direktorin oder
der Direktor, die Versammlung und der Kooperationsrat.