Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
ZeLBV§ 2 Aufgaben des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZeLBV/2#abs-1 (1) Im
Bereich der Lehrerbildung hat das Zentrum für Lehrerbildung und
Bildungsforschung folgende Aufgaben:
Abweichend von § 72 Absatz 2 Nummer 2 des Brandenburgischen
Hochschulgesetzes ist das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
zuständig für die fakultätsübergreifende Struktur- und Entwicklungsplanung der
lehramtsbezogenen Lehre und Forschung sowie des lehramtsbezogenen Studiums.
Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung erlässt anstelle
der Fakultäten die Studien- und
Prüfungsordnungen für die lehramtsbezogenen weiterbildenden Studiengänge im
Sinne des § 25 Absatz 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und trifft die
weiteren Regelungen für die Weiterbildung im Bereich der Lehrerbildung.
Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung erlässt die
fächer- oder studienbereichsübergreifenden Ordnungen für schulpraktische Studien
gemäß der Lehramtsstudienverordnung.
Abweichend von § 40 Absatz 2 Satz 2 des Brandenburgischen
Hochschulgesetzes werden in Berufungsverfahren zur Besetzung von
lehramtsrelevanten Stellen für Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer zwei
Mitglieder der Berufungskommission aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer durch die Versammlung des Zentrums für Lehrerbildung und
Bildungsforschung gewählt.
Abweichend von § 46 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen
Hochschulgesetzes erfolgt bei Juniorprofessorinnen oder Juniorprofessoren, bei
deren Berufung das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung gemäß
Nummer 4 mitgewirkt hat, die Entscheidung über die Bewährung auf der Grundlage
von Stellungnahmen des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung und der
Fakultäten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZeLBV/2#abs-2 (2) In der
Forschung koordiniert und fördert das Zentrum für Lehrerbildung und
Bildungsforschung die Schwerpunktforschung im Bereich der Bildungsforschung
sowie der Schul- und Unterrichtsforschung. Es beteiligt sich wissenschaftlich an
der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in der Lehrerbildung. Zu diesen
Zwecken kann es über die ihm hierfür zugewiesenen Mittel verfügen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZeLBV/2#abs-3 (3) Das
Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung unterstützt die Kooperation mit
der Fachhochschule Potsdam im Bereich der frühkindlichen Bildung.