Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
ZeLBV§ 8 Satzung
Stand: 02.08.2026
Nähere Regelungen, insbesondere zur Organisation des Zentrums für
Lehrerbildung und Bildungsforschung und zur Zusammenarbeit mit den Fakultäten,
erlässt das nach der Grundordnung zuständige Organ der Universität Potsdam durch
Satzung, die der Genehmigung der für die Hochschulen zuständigen obersten
Landesbehörde bedarf.