Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 183
Stand: 10.06.2019
Im Falle der Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks finden die in den §§ 57a und 57b vorgesehenen Maßgaben keine Anwendung.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 183 ZVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 19.07.2012 – V ZB 265/11Teilungsversteigerung: Zuschlagsversagungsgrund bei doppeltem Ausgebot eines GrundstücksZitiert von 1
- BGH, 18.07.2024 – V ZB 43/23Gebot fairer Verfahrensführung bei Versteigerungsverfahren mit abschreckenden Äußerungen eines MiteigentümersZitiert von 2
- OVG Hamburg, 23.05.2024 – 4 Bs 140/23
- OLG Saarbrücken, 07.03.2013 – 6 UF 2/13Zitiert von 1
- LG Neuruppin, 26.10.2011 – 5 T 120/11
- LG Saarbrücken, 18.12.2009 – 5 T 627/09
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