Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 184
Stand: 10.06.2019
Ein Miteigentümer braucht für sein Gebot keine Sicherheit zu leisten, wenn ihm eine durch das Gebot ganz oder teilweise gedeckte Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld zusteht.