Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 117
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 22.02.2017 – XII ZB 137/16Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer Gemeinschaft: Fortsetzung der Bruchteilsgemeinschaft an der Forderung; Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft bei bestehenden gemeinschaftsfremden Forderungen; Vergütungsregelung für die Nutzung der Ehewohnung während der Zeit des GetrenntlebensZitiert von 7
- BGH, 18.10.2018 – V ZB 40/18Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung einer gerichtlichen Verwaltung an einem Grundstück bei einer Einzahlung nur eines Teils der Hauptforderung durch den Ersteher; Begriff der Zahlung oder Hinterlegung des baren MeistgebotsZitiert von 1
- BVerfG, 26.10.2011 – 2 BvR 1856/10Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts im Zwangsversteigerungsverfahren - Zur Notwendigkeit eines gerichtlichen Hinweises auf Erfordernis der Forderungsanmeldung nach § 9 Nr 2 ZVG, wenn nicht bereits im Zuschlagsversagungsantrag eine konkludente Anmeldung gesehen wirdZitiert von 1
- BGH, 22.02.2019 – V ZR 244/17Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines Gebots ohne die Absicht zur Entrichtung des Bargebots; tatsächliche Vermutung; kollusives Zusammenwirken mehrerer PersonenZitiert von 39
- BGH, 12.10.2017 – IX ZR 267/16Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten GeldbetragsZitiert von 18
- BGH, 14.01.2010 – IX ZR 50/07Kommunales Abgabenrecht: Fälligkeit einer Beitragsforderung für die Erschließung eines Grundstücks mit Wasserentsorgungseinrichtungen in Thüringen; Vorrang der Beitragsforderung gegenüber Grundschuld nach der ZwangsversteigerungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 06.05.2024 – 5 U 206/21
- LG Frankfurt am Main, 24.06.2014 – 2-14 O 445/12
- OVG NRW, 27.03.2007 – 20 A 1861/05Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 117 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/117#abs-1 (1) Soweit der Versteigerungserlös in Geld vorhanden ist, wird der Teilungsplan durch Zahlung an die Berechtigten ausgeführt. Die Zahlung ist unbar zu leisten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/117#abs-2 (2) Die Auszahlung an einen im Termin nicht erschienenen Berechtigten ist von Amts wegen anzuordnen. Die Art der Auszahlung bestimmt sich nach den Landesgesetzen. Kann die Auszahlung nicht erfolgen, so ist der Betrag für den Berechtigten zu hinterlegen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/117#abs-3 (3) Im Falle der Hinterlegung des Erlöses kann statt der Zahlung eine Anweisung auf den hinterlegten Betrag erteilt werden.