Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 918 Arrestgrund bei persönlichem Arrest

Stand: 10.06.2019

Bund21 Entscheidungen

Der persönliche Sicherheitsarrest findet nur statt, wenn er erforderlich ist, um die gefährdete Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu sichern.

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