§ 884 Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen
Stand: 10.06.2019
Hat der Schuldner eine bestimmte Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zu leisten, so gilt die Vorschrift des § 883 Abs. 1 entsprechend.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 884 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hamburg, 11.03.2014 – 5 Ta 5/14
- BGH, 16.07.2004 – IXa ZB 24/04Zitiert von 4
- BGH, 21.07.2021 – VIII ZR 254/20Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes Neufahrzeug: Fehlende Eignung für die gewöhnliche Verwendung; Ersatzbeschaffung bei Unmöglichkeit der Lieferung einer dem Kaufgegenstand vollständig entsprechenden Sache; Ersetzung der Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige Sache; Beschaffungspflicht des Verkäufers bei Lieferbarkeit lediglich eines Nachfolgemodells; Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim VerbrauchsgüterkaufZitiert von 85
- BGH, 24.05.2007 – IX ZR 97/04Zitiert von 4
- OLG Köln, 30.07.2020 – 18 U 59/18Zitiert von 1
- OLG Köln, 02.04.2020 – 18 U 60/19Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 – 2 Sa 403/14Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 884 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.