§ 884 Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
- LAG Hamburg, 11.03.2014 – 5 Ta 5/14
- BGH, 16.07.2004 – IXa ZB 24/04Zitiert von 4
- BGH, 21.07.2021 – VIII ZR 254/20Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes Neufahrzeug: Fehlende Eignung für die gewöhnliche Verwendung; Ersatzbeschaffung bei Unmöglichkeit der Lieferung einer dem Kaufgegenstand vollständig entsprechenden Sache; Ersetzung der Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige Sache; Beschaffungspflicht des Verkäufers bei Lieferbarkeit lediglich eines Nachfolgemodells; Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim VerbrauchsgüterkaufZitiert von 83
- BGH, 24.05.2007 – IX ZR 97/04Zitiert von 4
- OLG Köln, 02.04.2020 – 18 U 60/19Zitiert von 3
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 – 2 Sa 403/14Zitiert von 6
6 Entscheidungen zu § 884 ZPO →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Hat der Schuldner eine bestimmte Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zu leisten, so gilt die Vorschrift des § 883 Abs. 1 entsprechend.