§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 21
Nach Gewicht
- BGH, 29.09.2021 – VII ZB 25/20Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit des vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden für einen durch einen Inkassodienstleister vertretenen GläubigerZitiert von 6
- BGH, 29.09.2021 – VII ZB 29/20Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit des vereinfachten Vollstreckungsantrags im elektronischen Rechtsverkehr durch einen Inkassodienstleister bei VollstreckungsbescheidenZitiert von 1
- BGH, 10.05.2023 – VII ZB 23/22Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach vereinfachtem VollstreckungsantragsverfahrenZitiert von 1
- LG Lübeck, 16.12.2022 – 7 T 436/22
- LG Neubrandenburg, 18.09.2017 – 2 T 63/17
- BGH, 23.09.2021 – I ZB 9/21Zwangsvollstreckungsverfahren: Erforderlichkeit der Vorlage des Vollstreckungsbescheids im Original bei auf elektronischem Weg an das Vollstreckungsgericht gerichtetem Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls für die Abnahme der VermögensauskunftZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- OLG Celle, 06.11.2023 – 13 W 37/23Zitiert von 1
- BGH, 06.04.2023 – I ZB 103/22Zitiert von 4
- BGH, 06.04.2023 – I ZB 115/22Vollstreckungsantrag für eine Gerichtskostenforderung: Formerfordernis im elektronischen RechtsverkehrZitiert von 7
21 Entscheidungen zu § 829a ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 829a ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/829a#abs-1 (1) Im Fall eines elektronischen Antrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid, der einer Vollstreckungsklausel nicht bedarf, ist bei Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§§ 829, 835) die Übermittlung der Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides entbehrlich, wenn
Sollen Kosten der Zwangsvollstreckung vollstreckt werden, sind zusätzlich zu den in Satz 1 Nr. 3 genannten Dokumenten eine nachprüfbare Aufstellung der Kosten und entsprechende Belege als elektronisches Dokument dem Antrag beizufügen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/829a#abs-2 (2) Hat das Gericht an dem Vorliegen einer Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides oder der übrigen Vollstreckungsvoraussetzungen Zweifel, teilt es dies dem Gläubiger mit und führt die Zwangsvollstreckung erst durch, nachdem der Gläubiger die Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides übermittelt oder die übrigen Vollstreckungsvoraussetzungen nachgewiesen hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/829a#abs-3 (3) (weggefallen)