§ 835 Überweisung einer Geldforderung
Stand: 01.12.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/835#abs-1 (1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/835#abs-2 (2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit die Forderung besteht, wegen seiner Forderung an den Schuldner als befriedigt anzusehen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/835#abs-3 (3) Die Vorschriften des § 829 Abs. 2, 3 sind auf die Überweisung entsprechend anzuwenden. Wird ein bei einem Kreditinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, so darf erst einen Monat nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden; ist künftiges Guthaben gepfändet worden, ordnet das Vollstreckungsgericht auf Antrag zusätzlich an, dass erst einen Monat nach der Gutschrift von eingehenden Zahlungen an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden darf.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/835#abs-4 (4) Wenn nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, dem Gläubiger überwiesen werden, so darf der Drittschuldner erst einen Monat nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen.
Wird zitiert von 189 Entscheidungen zu § 835 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Essen, 04.12.2020 – 17 S 26/19
- OVG Saarland, 28.08.2019 – 1 A 816/17Zitiert von 2
- BGH, 20.09.2022 – XI ZR 5/21Pfändungsschutzkonto: Anwendbarkeit der Auszahlungssperre bei noch nicht ausgeschöpftem Freibetrag durch andere Gutschriften
- LG Duisburg, 16.06.2017 – 7 S 85/16
- LG Bonn, 19.03.2014 – 5 S 236/13Zitiert von 1
- BGH, 04.12.2014 – IX ZR 115/14Zwangsvollstreckung: Übertragung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto pfändungsfrei in den übernächsten Monat nach ZahlungseingangZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- OLG München, 23.06.2026 – 34 Wx 134/26 eKraftloserklärung eines Sparbuchs: Örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Ort der kontoführenden Filiale Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Potsdam, 28.11.2025 – VG 3 K 203/19
- VG Hamburg, 06.05.2025 – 16 E 2685/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 835 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.