§ 812 (weggefallen)
Stand: 01.01.2022
Für § 812 ZPO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 812 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 08.01.2018 – 8 U 21/17
- OLG Köln, 08.04.2019 – 17 W 120/18Zitiert von 2
- LG Aachen, 25.06.2018 – 5 T 68/18Zitiert von 3
- BGH, 23.09.2008 – XI ZR 253/07Verjährungshemmung: Keine Hemmung der Verjährung eines Bereicherungsanspruchs durch Zustellung eines Mahnbescheids mit der Anspruchsbezeichnung Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 67
- BGH, 27.02.2007 – XI ZR 56/06Bankrecht: Kein Anspruch des Kreditinstituts auf Übereignung der Eigentumswohnung bei Rückabwicklung des nach dem Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Darlehensvertrages Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 72
- BGH, 19.03.2004 – IXa ZB 321/03Zitiert von 13
Zuletzt entschieden
- AG Düren, 14.03.2018 – 31 M 272/18Zitiert von 1
- AG Zeitz, 25.02.2014 – 5 K 24/12
- OVG Saarland, 14.07.2006 – 3 W 4/06
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 812 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.