§ 767 Vollstreckungsabwehrklage
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/767#abs-1 (1) Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, sind von dem Schuldner im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges geltend zu machen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/767#abs-2 (2) Sie sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/767#abs-3 (3) Der Schuldner muss in der von ihm zu erhebenden Klage alle Einwendungen geltend machen, die er zur Zeit der Erhebung der Klage geltend zu machen imstande war.
Wird zitiert von 1.636 Entscheidungen zu § 767 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 27.02.2018 – 2 BvR 2821/14Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen im Zwangsvollstreckungsverfahren - hier: Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsgegenklage bzgl Zwangsvollstreckungskosten und ZinsenZitiert von 30
- BGH, 18.05.2017 – VII ZB 38/16Forderungspfändung: Aufhebung im Wege der Vollstreckungserinnerung unter Berufung auf eine vollstreckungsbeschränkende VereinbarungZitiert von 1
- LAG Köln, 08.05.2020 – 4 Sa 324/19
- OLG Düsseldorf, 18.06.2026 – 2 U 61/25
- BGH, 19.10.2000 – IX ZR 255/99Vollstreckungsabwehrklage: Kein Einwand aus der nachträglichen Kenntnis von der vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgten Abtretung des Anspruchs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- VG Potsdam, 03.07.2019 – 8 L 38/19
Zuletzt entschieden
- LG Stuttgart, 30.07.2026 – 7 O 240/23Bankrecht: Leistungsverweigerungsrecht der Bank bei konkreten Zweifeln an der Verfügungsbefugnis von Testamentsvollstreckern ohne Testamentsvollstreckerzeugnis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 23.07.2026 – IX ZB 48/25Fortbestand eines Pfändungspfandrechts nach Abschluss eines Prozessvergleichs
- OLG Brandenburg, 30.06.2026 – 6 W 44/26Kostenfestsetzungsverfahren: Keine Erstattungsfähigkeit der deutschen Umsatzsteuer bei der Vertretung einer im EU-Ausland ansässigen Partei Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 767 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.