§ 56 Prüfung von Amts wegen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/56#abs-1 (1) Das Gericht hat den Mangel der Parteifähigkeit, der Prozessfähigkeit, der Legitimation eines gesetzlichen Vertreters und der erforderlichen Ermächtigung zur Prozessführung von Amts wegen zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/56#abs-2 (2) Die Partei oder deren gesetzlicher Vertreter kann zur Prozessführung mit Vorbehalt der Beseitigung des Mangels zugelassen werden, wenn mit dem Verzug Gefahr für die Partei verbunden ist. Das Endurteil darf erst erlassen werden, nachdem die für die Beseitigung des Mangels zu bestimmende Frist abgelaufen ist.
Wird zitiert von 255 Entscheidungen zu § 56 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 26.11.2020 – 8 Sa 26/19
- BGH, 04.05.2004 – XI ZR 40/03Parteifähigkeit: Keine Zurückweisung von Vorbringen wegen Verspätung; Erfordernis der Darlegung hinreichender Anhaltspunkte für das Fehlen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- BGH, 04.05.2004 – XI ZR 41/03Prospekthaftung: Voraussetzungen der Haftung des Initiators eines Kapitalanlagemodells aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- OVG Bremen, 28.11.2023 – 2 B 239/23Zitiert von 1
- OLG Köln, 13.01.2017 – 19 U 77/16Zitiert von 1
- OLG Koblenz, 25.11.2009 – 1 U 1611/06Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 23.07.2026 – 6 AZR 34/26Verschmelzung - gesetzlicher Parteiwechsel - Sozialtarifvertrag
- OLG Brandenburg, 07.07.2026 – 6 U 15/25Online-Glücksspiel: Geltendmachung von Spielverlusten nach Abtretung an einen Prozessfinanzierer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Düsseldorf, 03.06.2026 – 2 U 93/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.