§ 55 Prozessfähigkeit von Ausländern
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 25.02.2025 – 8 K 283/25
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2024 – 12 S 1700/23Zitiert von 6
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.2024 – 12 S 77/24Pflicht zur Bestellung eines Vertreters im behördlichen Altersfeststellungsverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- BGH, 19.01.2017 – VII ZR 112/14Klage gegen englische Limited in Deutschland: Verlust der Partei- und Prozessfähigkeit nach Löschung im Gründerstaat England; Unterbrechung des Rechtsstreits bei betriebener WiedereintragungZitiert von 13
- BGH, 18.07.2002 – IX ZR 195/01Vorläufige Insolvenzverwaltung: Keine Entstehung von Masseverbindlichkeiten durch Rechtshandlungen des vorläufigen Verwalters ohne Verfügungsbefugnis KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 51
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2025 – 12 S 2367/25
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 24.06.2025 – 11 PA 105/25Zitiert von 2
- VG Karlsruhe, 27.09.2023 – 8 K 3170/23Zitiert von 5
- VG Karlsruhe, 20.09.2023 – 8 K 3002/23Zitiert von 1
16 Entscheidungen zu § 55 ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 55 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein Ausländer, dem nach dem Recht seines Landes die Prozessfähigkeit mangelt, gilt als prozessfähig, wenn ihm nach dem Recht des Prozessgerichts die Prozessfähigkeit zusteht.