§ 179 Zustellung bei verweigerter Annahme
Stand: 10.06.2019
Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen. Hat der Zustellungsadressat keine Wohnung oder ist kein Geschäftsraum vorhanden, ist das zuzustellende Schriftstück zurückzusenden. Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.
Wird zitiert von 67 Entscheidungen zu § 179 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 08.01.2025 – 3 U 121/24Zitiert von 3
- VG Berlin, 25.02.2021 – 35 K 146/20 A
- BAG, 11.08.2016 – 8 AZR 809/14Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive Eignung - Stellenausschreibung - Vermutung der Benachteiligung - RechtsmissbrauchseinwandZitiert von 26
- VG Düsseldorf, 02.09.2021 – 6 K 4068/20Zitiert von 4
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 – OVG 1 S 10.18Zitiert von 2
- VG Hannover, 15.07.2025 – 4 A 448/22
Zuletzt entschieden
- VG Würzburg, 11.09.2025 – W 5 K 23.1477
- VG Würzburg, 11.09.2025 – W 5 K 23.1476Zitiert von 1
- OLG Dresden, 27.05.2025 – 2 U 82/24
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