§ 117 Antrag; Verordnungsermächtigung
Stand: 20.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/117#abs-1 (1) Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gericht zu stellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/117#abs-2 (2) Dem Antrag sind eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. Die Erklärung und die Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden; es sei denn, der Gegner hat gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über Einkünfte und Vermögen des Antragstellers. Dem Antragsteller ist vor der Übermittlung seiner Erklärung an den Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er ist über die Übermittlung seiner Erklärung zu unterrichten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/117#abs-3 (3) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für die Erklärung einzuführen. Die Formulare enthalten die nach § 120a Absatz 2 Satz 4 erforderliche Belehrung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/117#abs-4 (4) Soweit Formulare für die Erklärung nach Absatz 2 eingeführt sind, muss sich die Partei ihrer bedienen. In geeigneten Fällen kann die Geschäftsstelle die Erklärung auch zu Protokoll aufnehmen.
Wird zitiert von 1.671 Entscheidungen zu § 117 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 12.04.2010 – 14 Ta 657/09Zitiert von 11
- BayObLG, 31.01.2024 – 101 VA 239/23Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 01.02.2017 – 20 VA 1/17Zitiert von 4
- LAG Hamm, 30.01.2006 – 4 Ta 830/05Zitiert von 3
- BayObLG, 28.06.2024 – 102 VA 232/23Zitiert von 5
- BVerwG, 28.01.2004 – 6 PKH 15.03Prozesskostenhilfe; keine Benennung des beizuordnenden Rechtsanwalts innerhalb der Rechtsmittelfrist erforderlich Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 135
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 15.09.2026 – 5 E 486/26Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Darlegung des Streitverhältnisses bei behaupteter Gefährderansprache Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 02.09.2026 – 29 L 2558/26.AAsylrecht: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 28.08.2026 – 19 L 2112/26.AAbschiebungsandrohung nach Zypern bei anderweitig zuerkanntem internationalen Schutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 117 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.