Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 248 § 5 Zugang zu Vertragsbedingungen und vorvertraglichen Informationen während der Vertragslaufzeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- AG Frankfurt am Main, 14.11.2022 – 29 C 1644/22 (85)
- AG Frankfurt am Main, 25.10.2022 – 29 C 2133/22 (40)
- AG Mitte, 12.01.2023 – 25 C 274/21Zitiert von 1
- BGH, 24.09.2024 – XI ZR 111/23Zahlungsdiensterahmenvertrag über ein Bankkonto: Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers/Verbrauchers auf vorvertragliche Entgeltinformationen, auf Überlassung von Entgeltaufstellungen und sonstige Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung; Wirksamkeit einer isolierten Forderungsabtretung der Auskunftsansprüche an ein InkassounternehmenZitiert von 1
- LG Bonn, 09.05.2023 – 5 S 75/22Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 21.11.2024 – 20 UKl 5/24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Während der Vertragslaufzeit kann der Zahlungsdienstnutzer jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der in § 4 genannten Informationen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.