Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

ZApprO

§ 6 Vorlesungen

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZApprO/6?asof=2020-10-01#abs-1 (1) Die Vorlesung ist eine zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichen und methodischen Kenntnissen durch den Vortrag von Lehrkräften.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZApprO/6?asof=2020-10-01#abs-2 (2) Die praktischen Übungen, Seminare und gegenstandsbezogenen Studiengruppen sind durch Vorlesungen systematisch vorzubereiten oder zu begleiten.

§ 5 § 7