Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

ZApprO

§ 6 Vorlesungen

Stand: 14.10.2021

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZApprO/6#abs-1 (1) Die Vorlesung ist eine zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichen und methodischen Kenntnissen durch den Vortrag von Lehrkräften. Sie kann auch in digitaler Form durchgeführt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZApprO/6#abs-2 (2) Die praktischen Übungen, Seminare und gegenstandsbezogenen Studiengruppen sind durch Vorlesungen systematisch vorzubereiten oder zu begleiten.

§ 5 § 7