Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
ZApprO§ 6 Vorlesungen
Stand: 14.10.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZApprO/6#abs-1 (1) Die Vorlesung ist eine zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichen und methodischen Kenntnissen durch den Vortrag von Lehrkräften. Sie kann auch in digitaler Form durchgeführt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZApprO/6#abs-2 (2) Die praktischen Übungen, Seminare und gegenstandsbezogenen Studiengruppen sind durch Vorlesungen systematisch vorzubereiten oder zu begleiten.