Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 14 · BT-Drs. 19/18967 · S. 82
Zu Artikel 14 (Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde)
Zu Artikel 14 (Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde) Die Corona-Pandemie stellt für die Universitäten auch im Rahmen der zahnärztlichen Ausbildung eine besondere Herausforderung dar. Für das Sommersester 2020 wurde die Präsenzlehre kurzfristig auf alternative Lehrformate Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 83 – Drucksache 19/18967 ohne Patientenkontakt umgestellt. Da diese alternativen Lehrformate den Unterricht am Patienten nicht vollstän- dig ersetzen können, werden voraussichtlich Teile klinischer Lehrveranstaltungen in dem kommenden Winterse- mester nachgeholt werden müssen. Dadurch ist die Umsetzung der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztli- chen Ausbildung gefährdet. Um zu verhindern, dass die Ausbildung eines ganzen Jahrgangs an zahnmedizini- schen Studierenden nicht begonnen bzw. durchgeführt werden kann, wird die Umsetzung der reformierten Ap- probationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen um ein Jahr verschoben. Durch das Verschieben des Inkraft- tretens der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung sind redaktionelle Anpassungen in den Übergangsvorschriften erforderlich.
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Herkunft
BT-Drs. 19/18967, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 301.039–302.226 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8a01f9d43a6ee069….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP