Gesetze / Wertpapierhandelsgesetz

WpHG

§ 52 Ausschluss der Anfechtung

Stand: 10.06.2019

Bank- und KapitalmarktrechtBund3 Entscheidungen

Die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses kann nicht auf eine Verletzung der Vorschriften dieses Abschnitts gestützt werden.

§ 51 § 53