§ 7 Ausschluss vom Wohngeld
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoGG/7?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von
wenn bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (Leistungen). Der Ausschluss besteht in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4, wenn bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. Der Ausschluss besteht nicht, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoGG/7?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Ausgeschlossen sind auch Haushaltsmitglieder, die in
genannt und bei der gemeinsamen Ermittlung ihres Bedarfs oder nach § 43 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bei der Ermittlung der Leistung nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 berücksichtigt worden sind. Der Ausschluss besteht nicht, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WoGG/7?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Ausgeschlossen sind auch Haushaltsmitglieder, deren Leistungen nach Absatz 1 auf Grund einer Sanktion vollständig weggefallen sind.