§ 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
Stand: 10.06.2019
Wird ein rechtswidriger nicht begünstigender Wohngeldbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, muss die Wohngeldbehörde längstens für zwei Jahre vor der Rücknahme Wohngeld leisten. Im Übrigen bleibt § 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch unberührt.
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Nach Gewicht
- VG Würzburg, 09.03.2023 – W 3 K 21.1681Zitiert von 2
- VG Würzburg, 01.02.2024 – W 3 K 20.1847
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 – L 7 SO 1676/06Zitiert von 1
- VG Aachen, 05.03.2004 – 2 K 2447/00Zitiert von 1
- VG Arnsberg, 15.01.2001 – 14 K 4759/99Zitiert von 1
- BSG, 14.06.2018 – B 14 AS 37/17 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kinderwohngeld - Berücksichtigung als Einkommen beim Kind trotz Wohngeldberechtigung des Elternteils - Kindergeldüberhang - Anrechnung beim Einkommen des KindergeldberechtigtenZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 23.08.2021 – 8 K 1910/18
- OVG Hamburg, 26.11.2015 – 4 Bf 96/14Zitiert von 3
- SG Halle, 21.11.2012 – S 25 SO 43/07Zitiert von 1
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