Gesetze / Wohngeldgesetz

WoGG

§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

Stand: 10.06.2019

SozialrechtBund3 Entscheidungen

Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.

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