§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
Stand: 10.06.2019
Wohngeld nach diesem Gesetz, das von einem Land gezahlt worden ist, ist diesem zur Hälfte vom Bund zu erstatten.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 32 WoGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Hamburg, 18.12.2023 – 2 W 53/23
- VG Aachen, 05.03.2004 – 2 K 2447/00Zitiert von 1
- VG Hannover, 28.01.2004 – 9 A 645/02Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.