Gesetze / Wohnflächenverordnung
WoFlV§ 5 Überleitungsvorschrift
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- BGH, 17.10.2023 – VIII ZR 61/23Wohnraummiete: Rückzahlungsanspruch des Mieters bei WohnflächenabweichungZitiert von 1
- LG Bonn, 23.02.2023 – 6 S 92/22
- BGH, 16.01.2019 – VIII ZR 173/17Umlage der Betriebskosten einer preisgebundenen Wohnung: Maßgeblichkeit der Wohnfläche; Ermittlung der Wohnfläche bei öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen vermieteter WohnräumeZitiert von 5
- BFH, 11.11.2014 – VIII R 3/12Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bei einem Pensionär; Ermittlung des Anteils der abziehbaren Kosten bei einem im Keller belegenen häuslichen ArbeitszimmerZitiert von 6
- VG Minden, 28.08.2014 – 1 K 1294/14Zitiert von 1
- AG Dortmund, 26.11.2013 – 425 C 7773/12
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 WoFlV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2178), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346), in der jeweils geltenden Fassung berechnet worden, bleibt es bei dieser Berechnung. Soweit in den in Satz 1 genannten Fällen nach dem 31. Dezember 2003 bauliche Änderungen an dem Wohnraum vorgenommen werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.