Gesetze / Wohnraumförderungsgesetz
WoFG§ 50 Anwendung des Wohnungsbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoFG/50#abs-1 (1) Das Wohnungsbindungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2166, 2319), geändert durch Artikel 7 Abs. 11 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), die Neubaumietenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2203), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Juli 1992 (BGBl. I S. 1250), und die Zweite Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2178), zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), sind ab 1. Januar 2002 in der jeweils geltenden Fassung auf Wohnraum,
vorbehaltlich des Absatzes 2 anzuwenden, soweit das Wohnungsbindungsgesetz, die Neubaumietenverordnung und die Zweite Berechnungsverordnung hierfür am 31. Dezember 2001 Anwendung finden. Satz 1 gilt auch, wenn Fördermittel nach § 46 Abs. 2 bewilligt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoFG/50#abs-2 (2) Verfahren nach dem Wohnungsbindungsgesetz, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung, die vor dem 1. Januar 2002 und im Fall des § 46 Abs. 2 vor dem 1. Januar 2003 förmlich eingeleitet worden sind, werden nach den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften abgeschlossen. Auf der Grundlage der jeweils bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung des Wohnungsbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung wirksame Entscheidungen und sonstige Maßnahmen gelten weiter. Verfahren, die nach dem 1. Januar 2002 nach § 46 Abs. 2 förmlich eingeleitet worden sind, können nach dem Wohnungsbindungsgesetz, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung durchgeführt werden.
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Nach Gewicht
- BGH, 08.03.2006 – VIII ZR 78/05Betriebskostenabrechnung: Vorwegabzug der Gewerbekosten im preisfreien Wohnraum; Kein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der Belege KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 58
- VG Berlin, 18.03.2025 – 8 K 40/23Zitiert von 1
- VG Karlsruhe, 18.01.2022 – 8 K 330/20
- LG Berlin, 03.06.2021 – 65 S 172/20
- BGH, 10.11.2021 – VIII ZR 107/20Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlagefähigkeit der Kosten einer BaumfällungZitiert von 3
- BGH, 20.09.2006 – VIII ZR 103/06Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 21.03.2018 – 8 K 62.16
- LG Köln, 26.04.2007 – 27 O 284/05Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 31.01.2005 – 14 K 6229/04
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